Frankreich vs Apple

karlos3
Chipsocampa
Beiträge: 2412
Registriert: So 16. Jan 2022, 22:40
Wohnort: VG Kirner-Land
Interessen: PC, Gartenarbeit, Kochen und Backen und Lesen Querbeet
Berufliche Tätigkeit: ***
Mein technisches Equipment: zu Viel
Betriebssysteme & Version: Win10/11

Re: Frankreich vs Apple

Beitrag von karlos3 »

Wenn es Apple versucht sollte man sich auf jedenfall einen Anwalt nehmen oder alternativ sich an die Verbraucherschützer oder an eine der großen PC-Magazine wie CT (Heise) oder Combild wenden. Den sehr oft hilft das schon weiter.

Den wie es Uli schon schrieb gesetzliche Regelung schläg die selbst erstellte Garantie/AGB

Es ist meistens immer schlecht wenn der Hersteller auch gleichzeitig als Verkäufer auftritt.

Aber das mit nur 12 Monaten Garantie ist ja nicht nur bei Apple so sondern auch andere Handhaben es so z.B. HP
Kronos60
Chipsocampa
Beiträge: 3099
Registriert: Di 12. Jul 2022, 12:21
Wohnort: Dort wo sich Wolf und Fuchs gute Nacht sagen
Interessen: Literatur, Computer, Reisen
Mein technisches Equipment: Eine Lenovo Office-Gurke
Betriebssysteme & Version: Windows 10
Kaffee, Tee, Kakao, oder?: Kaffee, Energiedrinks, Tee
Chips?: Machen nur dick

Re: Frankreich vs Apple

Beitrag von Kronos60 »

karlos3 hat geschrieben: Di 23. Mai 2023, 12:23 Es ist meistens immer schlecht wenn der Hersteller auch gleichzeitig als Verkäufer auftritt.
Ich sehe da keinen großen Unterschied, an die Gewährleistung ist sowohl der Verkäufer als auch der Hersteller wenn er als Verkäufer auftritt gebunden.
Und ob oder wie lange Garantie gewährt wird entscheidet immer der Hersteller.
karlos3
Chipsocampa
Beiträge: 2412
Registriert: So 16. Jan 2022, 22:40
Wohnort: VG Kirner-Land
Interessen: PC, Gartenarbeit, Kochen und Backen und Lesen Querbeet
Berufliche Tätigkeit: ***
Mein technisches Equipment: zu Viel
Betriebssysteme & Version: Win10/11

Re: Frankreich vs Apple

Beitrag von karlos3 »

Auch wenn Er daran gebunden ist, versucht Er es aber abzuweisen. Schon selbst erlebt.
Merlino72
Chipsocampa
Beiträge: 3380
Registriert: Mi 19. Jan 2022, 13:07
Wohnort: Bergisch Gladbach
Interessen: Astronomie & Astrofotografie , Tauchen, MTB Downhill
Kaffee, Tee, Kakao, oder?: ...Hauptsache frisch gemahlene Bohnen!
Kontaktdaten:

Re: Frankreich vs Apple

Beitrag von Merlino72 »

Hallo Leute,
ich lese als TO sehr interessiert mit. Ist ja größtenteils alles richtig, was Ihr schreibt.
Aber zwei Sachen scheinen immer noch missverstanden und durcheinander gebracht zu werden:

1. Gewährleistung:
hat von Gesetzes wegen der Verkäufer an Privpersonen (Käufer) zu gewähren, und zwar für:
Sachmängel die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorgelegen haben, aber vom Käufer nicht erkannt werden konnten (verdeckte Mängel).

2. Garantie
muss der Garantiegeber gewähren. Das kann der Hersteller sein und ist es auch meistens. "Mein Auto hat eine Laufleistung von mindestens 400.000 km. Davor gibt es keine Motorschäden. Ansonsten reparieren wir das kostenfrei." Sowas zum Beispiel. Die Garantie kann hier zum Beispiel auf eine Dauer beschränkt werden...innerhalb der ersten 5 Jahre....oder sie wird eingeschränkt, dass nur die Materialkosten übernommen werden, aber nicht die Kosten für den Einbau.Also sind die vertraglichen Garantiebestimmungen immer auf dem Mist des Herstellers gewachsen.

Demzufolge ist es nicht ganz richtig zu sagen " Die Gewährleistung geht länger als die Garantie, deswegen ist mir die Garantie egal." Es sind zwei grundlegend verschiedene Dinge.

Noch ein Beispiel:
Man kauft ein Smartphone. Dazu gibt es die Garantie, dass der Akku in den ersten 6 Monsten keinen Kapazitätsverlust von mehr als 40% hat. ...ja, ist fiktiv und daher auch utopisch. Aber egal...
In unserem Beispiel passiert nun folgendes:
Der Akku hält die ersten 6 Monate durch, aber hat nach 10 Monaten nur noch 55% Kapazität, also 45% verloren.
Die Garantie greift nicht, denn das Versprechen des Herstellers schränkt die Garantie auf die ersten 6 Monate ein. Ällabätsch, denkt sich Apple. Aber dank der Gewährleistung kann man eventuell trotzdem Ersatz oder das Geld zurückbekommen, denn wenn sich "herausstellt", dass dieser dramatische Kapazitätsverlust auf einen Material- oder Konstruktionsfehler zurück zu führen ist, dann bestand er bereits zum Zeitpunkt der Übergabe. Noch besser...in den ersten 13 smonaten muss sich das gar nicht "herausstellen", den der Verkäufer muss beweisen, das der Sachmangel NICHT vorlag. Nach 12 Monaten wird es aber schwerer, denn muss der Käufer beweisen, dass der Mangel vorlag. Meistens greift dann Kulanz...aber das isthalt ein Lotteriespiel.
Der Verkäufer hat also keine mangelfreie Sache übergeben und somit seine vertragliche Pflicht nicht erfüllt. Er ist durch die Gewährleistung von gesetztes wegen dazu verpflichtet Abhilfe zu schaffen und der Käufer ist nicht auf den Guten Willen des Verkäufers angewiesen.

Es sind also 2 komplett unterschiedliche Dinge, von denen wir hier reden. Die Grenzen verwischen leider für Nichtjuristen und "Weniginteressierte", da insbesondere bei technischen Unterhaltungsgeräten und bei einem großen Online Versandhändler, der mit "A" beginnt, ohne zu fragen umgetauscht wird. Dadurch verlieren die meisten Kunden den Überblick über ihre Rechte hinsichtlich Garantie und Gewährleistung.

Aber zurück zum eigentlichen Thema...es geht ja gar nicht um das eine oder andere, sondern darum, dass nachträglich die Sache verschlechtert oder gar unbrauchbar gemacht wird, durch den Hersteller. Der Akku wird gedrosselt, der Zugang zum Bootmenü wird versperrt, der Kopfhörer kann plötzlich nur noch einen bestimmten Bluetoothstandard verarbeiten...
u.s.w.
Das ist doch das dramatische an der Entwicklung heutzutage. Man erwirbt eine Sache und die wird nachträglich vom Hersteller manipuliert oder gar zerstört. Dagegen müssen wir uns richten und es müsste ein Mega-Aufschrei durch die Gesellschaft gehen...durch alle Schichten...aber der Mensch ist bequem, will nicht auffallen, will nicht anecken und nicht laut werden (müssen). Hey...dreht mir Samsung mein Smartphone ab, und wenn es noch so alt ist, dann verklagen ich sie bis in die Hölle...und zwar in den USA, denn dort kann man am meisten holen. Muss nur einen Grund finden, warum die Klage dort zugelassen wird. Das ist aber für einen guten, erfahrenen Anwalt kein großes Ding.
Kronos60
Chipsocampa
Beiträge: 3099
Registriert: Di 12. Jul 2022, 12:21
Wohnort: Dort wo sich Wolf und Fuchs gute Nacht sagen
Interessen: Literatur, Computer, Reisen
Mein technisches Equipment: Eine Lenovo Office-Gurke
Betriebssysteme & Version: Windows 10
Kaffee, Tee, Kakao, oder?: Kaffee, Energiedrinks, Tee
Chips?: Machen nur dick

Re: Frankreich vs Apple

Beitrag von Kronos60 »

Merlino72 hat geschrieben: Mi 24. Mai 2023, 19:32 1. Gewährleistung:
hat von Gesetzes wegen der Verkäufer an Privpetsonen (Käufer) zu gewähren, und zwar für:
Sachmängel die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorgelegen haben, aber vom Käufer nicht erkannt werden konnten (verdeckte Mängel).
Ja, in den ersten 12 Monaten der Gewährleistung nimmt das Gericht es an, das der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war.
Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war, was schwierig bis unmöglich ist (Beweislastumkehr).

Sprich, man kann in den ersten 12 Monaten der Gewährleistung als Käufer problemlos Umtauschen. Danach ist eine Inanspruchnahme der Gewährleistung nicht empfehlenswert weil mit sehr viel Risiko verbunden.

Sollte eine Herstellergarantie für z.B. 2 Jahre vorliegen dann kann man sie nach den ersten 12 Monaten der Gewährleistung in Anspruch nehmen und bekommt das Gerät zumindest repariert.
Zuletzt geändert von Kronos60 am Mi 24. Mai 2023, 19:46, insgesamt 2-mal geändert.
karlos3
Chipsocampa
Beiträge: 2412
Registriert: So 16. Jan 2022, 22:40
Wohnort: VG Kirner-Land
Interessen: PC, Gartenarbeit, Kochen und Backen und Lesen Querbeet
Berufliche Tätigkeit: ***
Mein technisches Equipment: zu Viel
Betriebssysteme & Version: Win10/11

Re: Frankreich vs Apple

Beitrag von karlos3 »

Das schlimme an der Sache ist doch alles was mit einer Software daher kommt kann durch ein Update vom Hersteller in eine Richtung gelenkt werden, die den Kunden benachteiligt. Dem ist leider so und das wird man selber nicht ändern können solange da der Gesetzgeber nichts dagegen macht.

Da gab es bei Druckern doch auch genug Fälle wo durch Firmware Updates Billigtinte wieder ausgeschlossen wurde. Daher habe ich nie FW-Updates dort eingespielt wenn der Drucker keine Probleme machte. Oder das der interne Zähler den Drucker unbrauchbar macht obwohl die Auffangmöglichkeit für Tintenreste noch gar nicht voll war. Als Beispiel war mir das bei 2 Canon Drucker passiert und alles probieren hatte nichts gebracht, womit die Gerät dann E-Schrott wurden.
karlos3
Chipsocampa
Beiträge: 2412
Registriert: So 16. Jan 2022, 22:40
Wohnort: VG Kirner-Land
Interessen: PC, Gartenarbeit, Kochen und Backen und Lesen Querbeet
Berufliche Tätigkeit: ***
Mein technisches Equipment: zu Viel
Betriebssysteme & Version: Win10/11

Re: Frankreich vs Apple

Beitrag von karlos3 »

Kronos60 hat geschrieben: Mi 24. Mai 2023, 19:42
Merlino72 hat geschrieben: Mi 24. Mai 2023, 19:32 1. Gewährleistung:
hat von Gesetzes wegen der Verkäufer an Privpetsonen (Käufer) zu gewähren, und zwar für:
Sachmängel die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorgelegen haben, aber vom Käufer nicht erkannt werden konnten (verdeckte Mängel).
Sprich, man kann in den ersten 12 Monaten der Gewährleistung als Käufer problemlos Umtauschen. Danach ist eine Inanspruchnahme der Gewährleistung nicht empfehlenswert weil mit sehr viel Risiko verbunden.*

Sollte eine Herstellergarantie für z.B. 2 Jahre vorliegen** dann kann man sie nach den ersten 12 Monaten der Gewährleistung in Anspruch nehmen und bekommt das Gerät zumindest repariert.
*Damit hast Du vollkommen Recht, Freunden von mir ist das schon passiert 2 Tage nach ablauf der Frist hat das Gerät Probleme gemacht, womit Sie in den Laden sind und kalt lächelt gesagt wurde "Nö, keine Chance wenn nur gegen Zahlung der Reparatur" oder "wenn auf Gewährleistung gepocht würde sollen Sie es per Fachgutachten nachweißen das der Fehler schon vorhanden war was ja fast aussichtslos ist.

** Also ich habe es bei Hyrican erlebt das die ersten 12 Monate nach Gewährleistung repariert wurde und dann nach Garantie, sprich das Gerät war 2 mal eingeschickt und Jedes Mal wurden Teile getauscht, sowie einmal wurde mir eine HDD zum Selbsteinbau zugesendet kurz vor Ende der 24 Monate.
Es waren 2x HDD Probleme 1x SSD und 1x MB Tausch. Das nenne ich Service 24 Monate Garantie die auch eine richtige Garantie war ink. gutem Telefonsupport.
Merlino72
Chipsocampa
Beiträge: 3380
Registriert: Mi 19. Jan 2022, 13:07
Wohnort: Bergisch Gladbach
Interessen: Astronomie & Astrofotografie , Tauchen, MTB Downhill
Kaffee, Tee, Kakao, oder?: ...Hauptsache frisch gemahlene Bohnen!
Kontaktdaten:

Re: Frankreich vs Apple

Beitrag von Merlino72 »

karlos3 hat geschrieben: Mi 24. Mai 2023, 19:52 Das nenne ich Service 24 Monate Garantie die auch eine richtige Garantie war ink. gutem Telefonsupport.
Naja...was bringt dir der gute Service wenn das Produkt Schei.... ist und innerhalb von 2 Jahren soviele Probleme bereitet....Da wäre mir persönlich ein funktionierendes Teil lieber, denn dann muss ich auch nicht den "Top-Service" in Anspruch nehmen ...😉🤗
karlos3
Chipsocampa
Beiträge: 2412
Registriert: So 16. Jan 2022, 22:40
Wohnort: VG Kirner-Land
Interessen: PC, Gartenarbeit, Kochen und Backen und Lesen Querbeet
Berufliche Tätigkeit: ***
Mein technisches Equipment: zu Viel
Betriebssysteme & Version: Win10/11

Re: Frankreich vs Apple

Beitrag von karlos3 »

Naja die kaufen die Teile ja auch nur zu und hatten leider eine Partie HDDs und SSDs die Probleme gemacht haben und leider hatte die SSD dann noch das MB abgeschossen durch den Fehler wo die SSD hatte. Nach der Reparatur hatte das Gerät noch 4 weitere Jahre überlebt und das bei Dauerbetrieb. 😉
Merlino72
Chipsocampa
Beiträge: 3380
Registriert: Mi 19. Jan 2022, 13:07
Wohnort: Bergisch Gladbach
Interessen: Astronomie & Astrofotografie , Tauchen, MTB Downhill
Kaffee, Tee, Kakao, oder?: ...Hauptsache frisch gemahlene Bohnen!
Kontaktdaten:

Re: Frankreich vs Apple

Beitrag von Merlino72 »

Da scheinst du ja echt ein Montagsgerät ergattert zu haben....🙈
Shit happens....
Antworten