Frankreich vs Apple
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Frankreich vs Apple
...man stelle sich vor, Audi schickt seine Leute nachts auf die Straße um an allen Audis, die keine Originalreifen mehr drauf haben, diese zerstechen zu lassen....das ist das, was Apple mit seinem Fanboys praktiziert.
https://www.n-tv.de/24124928
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Re: Frankreich vs Apple
Tja, das mittlerweile alte böse Spiel: Habe ich eine Nutzungslizenz erworben oder tatsächlich den gesamten Gegenstand?
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Re: Frankreich vs Apple
Apple Produkte sind generell Überteuert, da gibt es günstigeres und gleichwertiges zum kleineren Preis.
Und anscheinend wollen sie jetzt die Kunden auch noch bei der Reparatur abzocken.
Und anscheinend wollen sie jetzt die Kunden auch noch bei der Reparatur abzocken.
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Re: Frankreich vs Apple
Und die selbe alte Antwort. Das Gerät gehört Dir, die Software darauf nicht. Vielleicht ist es vergleichbar mit einem Auto. Der Autohersteller will nur Garantie gewähren, wenn man bei einem Vertragspartner reparieren lässt. Apple macht auch nichts anderes.Thor Branke hat geschrieben: ↑Di 16. Mai 2023, 11:46 Tja, das mittlerweile alte böse Spiel: Habe ich eine Nutzungslizenz erworben oder tatsächlich den gesamten Gegenstand?
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Re: Frankreich vs Apple
Apple Produkte sind reine Statussymbole, wenn der Nachbar das neueste I-Phone hat, dann muss ich mir das auch kaufen.
Das alte, das vielleicht auch nur 2 Jahre alt ist wird dann billig bei Ebay verscherbelt.
Das nützt Apple beinhart aus und dreht die Preisspirale nach oben.
Außerdem gewährt Apple meines Wissens nur 1 Jahr Garantie auf die Produkte, sollte ich mich in diesem Punkt irren dann bitte berichtigen.
Das alte, das vielleicht auch nur 2 Jahre alt ist wird dann billig bei Ebay verscherbelt.
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Re: Frankreich vs Apple
Richtig, das wäre dasselbe , wenn z.B. BMW den Kunden vorschreiben würde den Wagen nur bei BMW oder BMW-Partnern reparieren zu lassen.Thor Branke hat geschrieben: ↑Di 16. Mai 2023, 14:41Nein, Apple geht offenbar einen Schritt weiter, indem es eine Fremdreparatur komplett unmöglich macht.
Dann könnten sie ja die Preise erhöhen wenn der Kunde keine andere Alternative hat.
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Re: Frankreich vs Apple
Macht das BWM nicht bereits? Indem z.B. die freien Werkstätten keine Originalbauteile bekommen, zumindest nicht so einfach?
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Re: Frankreich vs Apple
Jein. Seit 2010/2011 müssen die Hersteller zumindest den Zugang zu Reparatur- und Ersatzteilinformationen auch freien Werkstätten zur Verfügung stellen. Siehe auch: https://www.auto.de/magazin/ab-1-juni-2 ... kstaetten/
In der Praxis lassen auch die Hersteller viele ihrer "Originalteile" oft bei Zulieferern fertigen und pappen dann nur noch ihren Namen drauf. Bekanntestes Beispiel sind z.B. Ölfilter und Scheibenwischer von Bosch. Viele freie Werkstätten werben auch damit, dass bei ihrer Reparatur die Herstellergarantie erhalten bleibt (was voraussetzt, dass sie qualitätsgleiche Teile, eben von den OEM-Herstellern, verwenden und die Reparatur genau nach Herstellervorgaben ausführen).
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Re: Frankreich vs Apple
PS: aber back to topic...
@Kronos60: Es spielt insofern keine Rolle, ob Apple nur 1 Jahr Garantie gibt oder nicht, weil die gesetzliche Gewährleistung zumindest in DE schon länger ist. Und wenn Du bei Apple direkt einkaufst, muss auch Apple 2 Jahre Gewährleistung geben.
Hab für meine Jungs erst neulich zwei gebrauchte iPhones gekauft, die waren auch nicht unbedingt billig. Meine Überlegung dazu war, zum einen werden auch ältere iPhones noch relativ lange mit iOS-Updates versorgt, zum anderen kann man bei Apple die Funktionen die sie dann auf den Geräten nutzen dürfen, von Haus aus relativ gut einschränken, z.B. um übermäßiges (sprich stundenlanges) Surfen im Internet zu verhindern. Nachteilig ist halt dass Du mit diesen Geräten weitestgehend "im Apple-Universum gefangen" bist...
@Kronos60: Es spielt insofern keine Rolle, ob Apple nur 1 Jahr Garantie gibt oder nicht, weil die gesetzliche Gewährleistung zumindest in DE schon länger ist. Und wenn Du bei Apple direkt einkaufst, muss auch Apple 2 Jahre Gewährleistung geben.
Hab für meine Jungs erst neulich zwei gebrauchte iPhones gekauft, die waren auch nicht unbedingt billig. Meine Überlegung dazu war, zum einen werden auch ältere iPhones noch relativ lange mit iOS-Updates versorgt, zum anderen kann man bei Apple die Funktionen die sie dann auf den Geräten nutzen dürfen, von Haus aus relativ gut einschränken, z.B. um übermäßiges (sprich stundenlanges) Surfen im Internet zu verhindern. Nachteilig ist halt dass Du mit diesen Geräten weitestgehend "im Apple-Universum gefangen" bist...
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Re: Frankreich vs Apple
Also ich handhabe es so wärend Garantie beim Hersteller (Auto) danach halt schauen wo es für mich günstiger ist.
Bei anderen Geräten ist man meistens so oder so gezwungen einen Fachman dazu zunehmen, weil man meistens wie bei Handys/Smartphones der Fall,ist nur schwer an Ersatzteile kommt, bzw. die so verbaut sind das man fast nichts mehr selbst wechsel kann.
Man sieht aber was Apple von der EU hält https://www.inside-digital.de/news/appl ... einen-sinn
Bei anderen Geräten ist man meistens so oder so gezwungen einen Fachman dazu zunehmen, weil man meistens wie bei Handys/Smartphones der Fall,ist nur schwer an Ersatzteile kommt, bzw. die so verbaut sind das man fast nichts mehr selbst wechsel kann.
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Re: Frankreich vs Apple
Die gesetzliche Gewährleistung ist 2 Jahre, dass ist richtig.
Nur nach sechs Monaten greift die Beweislastumkehr, sprich der Kunde muss nachweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden wahr, was schwierig bis unmöglich ist.
Das heißt, dass man praktisch die Gewährleistung nur 6 Monate in Anspruch nehmen kann.
Danach hat man bei Apple nur mehr 6 Monate Garantie
Die meisten Hersteller außer Apple gewähren zumindest 2 Jahre Garantie oder manchmal noch länger.
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Re: Frankreich vs Apple
@Kronos60 Du bist nicht mehr auf richtigem Stand!
Seit Annfang 2022 ist es jetzt 12 Monate dann Beweislastumkehr sieh z.B. hier https://www.mdr.de/ratgeber/recht/ware- ... e-100.html
Seit Annfang 2022 ist es jetzt 12 Monate dann Beweislastumkehr sieh z.B. hier https://www.mdr.de/ratgeber/recht/ware- ... e-100.html
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Re: Frankreich vs Apple
Danke @karlos3 ich habe es schon länger nicht in Anspruch genommen. Danke für die Richtigstellung!
Das ändert aber nichts am Sachverhalt, denn nach den 12 Monaten ist die Garantie bei Apple auch ausgelaufen und man muss die Reparatur zahlen oder sich ein neues I-Phone kaufen was ja auch nicht billig ist.
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Re: Frankreich vs Apple
Stimmt schon ich habe ja auch nicht behauptet das es danach leicht fallen würde seine Rechte einzufordern.
Den die verschanzen sich dann meistens dahinder das die ein Gutachten wollen, was aber wegen der Kosten fast unmöglich ist es bei zubringen.
Daher ist es immer schlecht wenn die 12 Monate vorbei sind.
Bis jetzt habe ich was das angeht bei Hyrican PC Hersteller gute Erfahrungen gemacht den die haben Gewährleistung übernommen bis die 2 Jahr vorbei waren.
Den die verschanzen sich dann meistens dahinder das die ein Gutachten wollen, was aber wegen der Kosten fast unmöglich ist es bei zubringen.
Daher ist es immer schlecht wenn die 12 Monate vorbei sind.
Bis jetzt habe ich was das angeht bei Hyrican PC Hersteller gute Erfahrungen gemacht den die haben Gewährleistung übernommen bis die 2 Jahr vorbei waren.
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Re: Frankreich vs Apple
Oh, da muss ich jetz mal eischreiten um einiges richtig zu stellen.
Ich zitiere absichtlich nicht, da mir da szu zeitintensiv ist.
1.
Garantie ist nihct dasselbe wie Gewährleistung
Eine Garantie ist freiwillig und wir din aller Regel nur von einem Hersteller, aber nicht von einem Händler eines Produktes vergeben. Bei der Garantie kann der Hersteller "versprechen" was er will. Zum Beispiel, dass das iPhone 2 Stunden lang fliegen kann. Trifft das nicht zu, dann kann man innerhalb der angegebenen Frist die Garantie in Anspruch nehmen. Das beudeute dann, anhand der Garantiebestimmungen weiter vorgehen. Entweder reparieren lassen oder umtauschen. Eine Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag besteht dabei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Man muss dem Hersteller eine angemessene Möglichkeit geben, den berechtigten "Kritikpunkt" beseitigen zu lassen. (2 erfolglose reparaturversuche, wenn es reparierbar ist). Erst danach kann vom KV zurückgetreten werden.
2.
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, unter der Voraussetzung, dass eine der beiden Vertragsparteien eine Privatperson ist und die andere ein Gewerbeunternehmen. B2B eergibt keine Gewährleistung. C2C ermöglicht das aber, deswegen ist jedem anzuraten, wenn er bei Kleinanzeigen etwas verkauft, die Gewährleistung im Anzeigentext auszuschließen...siehe Hamburger Urteil von anno dazumal.
Gewährleistung...was bedeutet das? Gewährleistung bedeutet NUR und nochmals: NUR, dass zum Zeitpunkt der Warenübergabe kein verdeckter Mangel bestanden hat, den der Käufer nicht hätte sehen können. Beispielsweise hat ein Smartphone einen beschädigten Speicher, der immer wiede rzu abstürtzen führt...dann greift die Gewährleistung. Hat das Smartphone aber einen dicken, fetten Kratzer in der Scheibe, dann greift keine Gewährleistung. Man hätte ihn ja bei der Übergabe sehen können und hätte die Annahme der Sache verweigern oder zumindest reklamieren/protokollieren müssen.
Richtig ist, dass es eine Beweislastumkehr gibt. Früher 6 Monate und jetzt 12 Monate, wie richtig angegeben wurde. Der Käufer muss nach 12 Monaten beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Warenübergabe bereits vorgelegen hat und von ihm nicht sofort erkennen konnte. So eine Beweisführung ist für den Privatkunden nahezu unmöglich, weswegen es auch zu der verspäteten Beweislastumkehr von 6 auf 12 Monate kam.
Es spielt demnach KEINERLEI Rolle, ob noch eine Garantie für ein Applegerät vorgelegen hat de rnicht. denn beide Bestimmungen regeln etwas komplett unterschiedliche (im juristischen Sinn).
Und außerdem...die Beispiele oben hinken stark. Was Appple laut dem Bericht macht ist, die Leistungs des Gerätes zu reduzieren oder gar abzuschalten, und zwar aktiv, auf Knopfdruck, sozusagen, sobald sie merken, dass man keine Originalteile verwendet. Das ist etwas komplett anderes als wenn man nur sagt, dass dadurch die Garantie erlischt. Im Vergleich zum Auto beduetet das, Du klässt den Kundendienst bei ATU (Beispiel) machen und Audi drosselt dann Dein Fahrzeug von 220 PS auf 50 PS. Das hat mit Garantie und schon gar mit Gewährleistung gar nihcts zu tun. Dies ist sehr sehr nahe an *** bzw Erpressung, was da betrieben wird udn desdwegen bin ich froh, dass die französischen Behörden dagegen vorgehen wollen...auch wenn ich kein Appegerät einsetz...never ever.
Ich zitiere absichtlich nicht, da mir da szu zeitintensiv ist.
1.
Garantie ist nihct dasselbe wie Gewährleistung
Eine Garantie ist freiwillig und wir din aller Regel nur von einem Hersteller, aber nicht von einem Händler eines Produktes vergeben. Bei der Garantie kann der Hersteller "versprechen" was er will. Zum Beispiel, dass das iPhone 2 Stunden lang fliegen kann. Trifft das nicht zu, dann kann man innerhalb der angegebenen Frist die Garantie in Anspruch nehmen. Das beudeute dann, anhand der Garantiebestimmungen weiter vorgehen. Entweder reparieren lassen oder umtauschen. Eine Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag besteht dabei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Man muss dem Hersteller eine angemessene Möglichkeit geben, den berechtigten "Kritikpunkt" beseitigen zu lassen. (2 erfolglose reparaturversuche, wenn es reparierbar ist). Erst danach kann vom KV zurückgetreten werden.
2.
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, unter der Voraussetzung, dass eine der beiden Vertragsparteien eine Privatperson ist und die andere ein Gewerbeunternehmen. B2B eergibt keine Gewährleistung. C2C ermöglicht das aber, deswegen ist jedem anzuraten, wenn er bei Kleinanzeigen etwas verkauft, die Gewährleistung im Anzeigentext auszuschließen...siehe Hamburger Urteil von anno dazumal.
Gewährleistung...was bedeutet das? Gewährleistung bedeutet NUR und nochmals: NUR, dass zum Zeitpunkt der Warenübergabe kein verdeckter Mangel bestanden hat, den der Käufer nicht hätte sehen können. Beispielsweise hat ein Smartphone einen beschädigten Speicher, der immer wiede rzu abstürtzen führt...dann greift die Gewährleistung. Hat das Smartphone aber einen dicken, fetten Kratzer in der Scheibe, dann greift keine Gewährleistung. Man hätte ihn ja bei der Übergabe sehen können und hätte die Annahme der Sache verweigern oder zumindest reklamieren/protokollieren müssen.
Richtig ist, dass es eine Beweislastumkehr gibt. Früher 6 Monate und jetzt 12 Monate, wie richtig angegeben wurde. Der Käufer muss nach 12 Monaten beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Warenübergabe bereits vorgelegen hat und von ihm nicht sofort erkennen konnte. So eine Beweisführung ist für den Privatkunden nahezu unmöglich, weswegen es auch zu der verspäteten Beweislastumkehr von 6 auf 12 Monate kam.
Es spielt demnach KEINERLEI Rolle, ob noch eine Garantie für ein Applegerät vorgelegen hat de rnicht. denn beide Bestimmungen regeln etwas komplett unterschiedliche (im juristischen Sinn).
Und außerdem...die Beispiele oben hinken stark. Was Appple laut dem Bericht macht ist, die Leistungs des Gerätes zu reduzieren oder gar abzuschalten, und zwar aktiv, auf Knopfdruck, sozusagen, sobald sie merken, dass man keine Originalteile verwendet. Das ist etwas komplett anderes als wenn man nur sagt, dass dadurch die Garantie erlischt. Im Vergleich zum Auto beduetet das, Du klässt den Kundendienst bei ATU (Beispiel) machen und Audi drosselt dann Dein Fahrzeug von 220 PS auf 50 PS. Das hat mit Garantie und schon gar mit Gewährleistung gar nihcts zu tun. Dies ist sehr sehr nahe an *** bzw Erpressung, was da betrieben wird udn desdwegen bin ich froh, dass die französischen Behörden dagegen vorgehen wollen...auch wenn ich kein Appegerät einsetz...never ever.
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Re: Frankreich vs Apple
Es gelten da in der Regel die Garantie Bedingungen des Herstellers, die beinhalten in der Regel die Reparatur oder Instandsetzung des Gerätes.
Ob umgetauscht oder repariert wird entscheidet in der Regel der Hersteller.
Bei Selbstverschulden greift weder die gesetzliche Gewährleistung noch die Garantie.
Im Gegensatz zur Garantie kann man bei der gesetzlichen Gewährleistung eine Reparatur ablehnen und direkt einen Umtausch einfordern.
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Re: Frankreich vs Apple
Das stimmt so aber auch nicht immer, da es oft genug Geräte gibt welche nicht mehr repariert werden können weil diese z.B. verklebt/verschweißt sind und daher nicht ohne Schaden zu öffnen. Oder weiteres Beispiel SSDs oder HDDs werden nur ausgetauscht da Reparatur unwirtschaftlich, habe ich schon selbst erlebt wo ich diese eingeschickt habe wärend der Gewährleistungszeit und einfach eine neue bekommen habe, mit Hinweis das die eingeschickte nicht zu retten wäre da die Charge einen Fehler hätte.Thor Branke hat geschrieben: ↑Do 18. Mai 2023, 11:49Nein, Du musst 2x Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
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Re: Frankreich vs Apple
Nicht bei der Gewährleistung da kann man direkt umtauschen, ich will jetzt nicht kramen aber ich weiß das es stimmt.Thor Branke hat geschrieben: ↑Do 18. Mai 2023, 11:49 Nein, Du musst 2x Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
Habe es jetzt doch gefunden:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... rsatz-5057Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, dürfen Sie als Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB)