Führerschein verlängern

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Merlino72
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Führerschein verlängern

Beitrag von Merlino72 »

Seit 1999 ist es so, dass bestimmte führerscheinklassen nur noch zeitlich befristet sind, wohl auf 5 Jahre und dann immer durch Vorlage eines ärztlichen Attest und neuen passbildes verlängert werden müssen.

Bei mir ist das so, dass ich 1990 die führerscheinklasse 3, also für PKW, was heute der Klasse B entFpricht, gemacht habe.
Damit dürfte ich neben normalen PKWs auch LKWs bis 7,5 Tonnen fahren. Zusätzlich an den LKW durfte ein einachsiger Anhänger der maximal so schwer ist, dass er zusammen mit dem LKW 12 Tonnen nicht Überschrift. Es dürfte auch ein zweiachsiger Anhänger sein, wenn die beiden Räder nicht mehr als 1 Meter voneinander entfernt sind

Mit der Einführung der neuen führerscheinklassen ist für mich persönlich ein großes Wirrwarr entstanden. Vor allem bei den C-Klassen.
Aufgrund meiner früheren führerscheinklassen wurde mir folgendes überschrieben:

C:. Nein

C1:. Ja, mit Zusatzt 171

C1E: ja

CE:. Ja, beschränkt bis zu meinem 50. Geburtstag, max. 12Tonnen

Da ich mich mit den neuen führerscheinklassen und den zeitlichen Befristung tungen bisher so überhaupt nicht auseinandergesetzt habe war ich gestern in einer fahrschule um mich zu informieren. Die konnten wir lediglich sagen, dass ich den Führerschein nicht verlieren werde und dass er nur ruht, sollte ich nicht pünktlich verlängern. Ich kann aber auch drei oder vier Jahre später hingehen und die Dokumente abliefern und dann wird er quasi wieder aktiviert. Sie konnten mir aber nicht sagen, welche Fahrzeuge genau unter die betroffene führerscheinklasse CE fallen... Wenn ich jetzt zu meinem 50 Geburtstag diese Klasse nicht verlängern lasse, was darf ich dann nicht mehr fahren? Kennt sich jemand von euch aus?
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von Phari »

Frag doch mal bei einer Zulassungsstelle, die wären meiner Ansicht nach die erste Anlaufstelle. Bei uns dürfte es sogar das Landratsamt sein.
Merlino72
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von Merlino72 »

Das habe ich auch schon gemacht. Nur vergessen dazuzuschreiben. Daher bin ich ja zur fahrschule gegangen. Die führerscheinstelle hat sich vor einer verbindlichen Aussage gedrückt wie ein telekommunikationsanbieter bei internetproblemen.
Im Internet habe ich auch schon gesucht, da sind auch die Klassen alle aufgeführt, aber die Texte sind so missverständlich geschrieben, dass ich das mit meinen eigentlich recht ausgeprägten analytischen Fähigkeiten dennoch nicht richtig einordnen kann. 🙄
Incanus
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von Incanus »

Schau mal hier: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... eberblick/
Also zusammengefasst sind es Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 12t. Die darfst Du in gut zwei Wochen dann nicht mehr fahren.
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von Merlino72 »

Von MEHR als 12 Tonnen?!?...die durfte ich noch nie fahren..auch nicht mit dem Klasse 3...
Oder würde das für lau dazu gegeben, als von den alten auf die neuen Klassen umgestellt wurde? 🙄🤔
Incanus
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von Incanus »

Ein Einzelfahrzeug ging nur bis 7,5t, aber ein Zug durfte schon immer mehr haben.
Merlino72
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von Merlino72 »

Ja, aber mit Klasse 3 nur bis 12 Tonnen Gesamtmasse....sonst hätte ich ja direkt den LKW FS (damals Klasse 2) gehabt, der bis 40 Tonnen geht.
Im übrigen ist das heute auch etwas, was ich nicht verstehe, den Unterschied zwischen Klasse C einerseits und Klasse C1E und CE andererseits.
Auf der Seite des ADAC war ich schon. Ist dort ein bisschen besser beschrieben, aber immer noch nicht ganz einleuchtend für mich. Wahrscheinlich bin ich einfach nur zu dumm um das zu verstehen. 🤗🤪
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von miezi71 »

Der Führerschein C1E und CE gilt über das 50.Lebensjahr hinaus nur als FE bis 7,5 t bzw im Zug (also mit Anhänger) bis 12 T wenn der Zug nicht mehr als 3 Achsen hat.
Ab dem 50. Lebensjahr verfällt nur der FS was über die 7,5 t ist.

Allgemeine gibt es jetzt Umtauschfristen generell, die richten sich für bestimmte Faheralubnise nach dessen Ausstellungsjahr und in anderen Fällen nach Geburtsjahr des Inhabers.
Ich schau mal, wo ich die sehr aufschlussreiche Grafik finde.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ch-1842574
Zuletzt geändert von miezi71 am Fr 21. Jan 2022, 11:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von miezi71 »

Merlino72 hat geschrieben: Fr 21. Jan 2022, 10:35 Oder würde das für lau dazu gegeben, als von den alten auf die neuen Klassen umgestellt wurde? 🙄🤔
Ja
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von z€r0 »

Der Link zum ADAC wurde ja schon gepostet. Was mit der neuen Klasse C1E gefahren werden darf ist auch genannt. CE ist von der Art der Kraftfahrzeuge ziemlich identisch, ist aber eigentlich für Berufskraftfahrer ausgelegt. Ab dem 50sten Geburtstag ist ärztliches- und augenärztliches Attest von Nöten, sonst erlischt diese Klasse bzw. die Erlaubnis. Ergo: Wer nachdem 50sten erwischt wird hat sich einer Straftat zu verantworten. Wer die Fahrerlaubnisklasse CE erhalten möchte macht frühzeitig das rechtliche Prozedere durch um die Erlaubnis erneut zu bekommen. Danach alle 5 Jahre wieder zu den Ärzten etc.

https://blog.lapid.de/fuehrerschein-c1- ... ten-strafe

Wenn ohne C1E nach dem bindenden Umschreibedatum gefahren wird ist dies auch nicht okay. Rein rechtlich erlischt der alte Führerschein, weil Verpflichtung zum Neuen. Die bisherige Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen. Zwei grundlegend verschieden Dinge. Verstöße gegen die Verpflichtung zum Neuen stellen normalerweise einen Bußgeldtatbestand dar. Eine diesbezügliche Bußgeldandrohung ist noch nicht in Kraft.
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von karlos3 »

Ich sage es mal so wenn man die Klasse C1E nicht benötigt weil man sowas noch nie gefahren hat ist es eigentlich egal wenn die 50 Jahre erreicht werden. Man muss dann auch nicht die Untersuchung machen und auch keinen neuen besorgen. Den diese Frage hatte ich auch letztes Jahr und habe einfach bei der VG nachgefragt, welche bei uns die Anträge dafür annimmt und mir wurde gesagt:
"Wenn ich es nicht benötige muss ich nichts machen."
"Ich müsse nur etwas machen wenn ich es bräuchte, ansonsten müsste ich erst wieder kommen wenn die Frist der Karte abläuft."
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von Merlino72 »

Langsam beginne ich es zu verstehen. Nur noch ein Punkt ..
Z€ro...du erwähnst dass auch der C1E ab dem 50. geb. Alle 5 Jahre erneuert werden muss...eine solche Beschränkung habe ich allerdings nur beim CE drin stehen.
Hier Mal ein Bild von meinem FS .

Bild
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von z€r0 »

Merlino72 hat geschrieben: Fr 21. Jan 2022, 11:27 Z€ro...du erwähnst dass auch der C1E ab dem 50. geb. Alle 5 Jahre erneuert werden muss...eine solche Beschränkung habe ich allerdings nur beim CE drin stehen.
Das kam wohl missverständlich bei dir rüber. Bei C1E gilt der 5jährige Stufenplan nicht, nur bei CE.
C1E nach 15 Jahren verlängern lassen bei der Führerscheinstelle ohne Arzt und irgendwas. ;)
Zuletzt geändert von z€r0 am Fr 21. Jan 2022, 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von karlos3 »

Das ist doch eigentlich komisch das es diese Beschränkung dann nur bei CE gibt den auch mit C1E kann man wenn mit der Gesundheit was nicht stimmt schweren Schaden machen.
@z€ro hast Du dazu zufällig auch einen Link wo man das nachlesen kann?
z€r0
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von z€r0 »

karlos3 hat geschrieben: Fr 21. Jan 2022, 11:37 Das ist doch eigentlich komisch das es diese Beschränkung dann nur bei CE gibt den auch mit C1E kann man wenn mit der Gesundheit was nicht stimmt schweren Schaden machen.
@z€ro hast Du dazu zufällig auch einen Link wo man das nachlesen kann?
Das ist nicht komisch mit der CE sondern deckt den Berufskraftfahrer ab, der ja meist häufiger und öfter unterwegs ist. Der Gesetzgeber hat hier die Hürden einfach bewusst höhergelegt. Schaden verursachen kann natürlich jeder, wenn es ihm nicht gut geht beim Fahren.

Oben ist ein Link dazu es gibt zahlreiche ähnliche.
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von Merlino72 »

CE ist also der Berufskraftfahrer...der mit Routine, weil er täglich fàhrt...
Da könnte man jetzt trefflich streiten was sinnvoller wäre,...den ungeübten Privatfahrer ohne weitere Fahrstunde oder Theorie auf die Straße zu lassen, oder den regelmäßigen Berufskraftfahrer, der es einfach kann, aber evt.l am Herzinfarkt über dem Lenkrad zusammen klappt...was dem Privatfahrer allerdings auch passieren kann...alles etwas undurchsichtig und schlecht nachzuvollziehen als einfacher kleiner Bürger / Laie.

Aufgrund persönlicher Erfahrungen aus dem Familienkreis würde ich es ja sehr befürworten, dass man ab einem Alter von 70 oder 75 generell neue Fahrstunden und eine vielleicht eine vereinfachte oder verkürzte Prüfung ablegen muss...aber MINDESTENS eine ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung, wie bspw. Beim Tauvhen. Das würde zur Erhöhung der Sicherheit wesentlich mehr beitragen, denke ich.
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von karlos3 »

Ah Okay Danke Dir z€ro.

Wenn man eherlich ist müsste es eigentlich allgemein eingeführt werden das jeder der Fahren will regelmäßig ab einem gewissen Alter solche Untersuchungen machen müsste. Den es passiert genug weil es mit der Gesundheit nicht passt.
Den das wär gerecht.

Den ich kenne einige da musste es erst zu einem Unfall kommen bis etwas gemacht wurde, weil es nicht eigesehen wurde das man eigentlich nicht mehr Fahrtüchtig war (Gesundheitsbedingt).

@Merlino72 da bin ich ganz bei Dir bis auf dem Alter ich würde da schon bei 60 Jahren ansetzen. Den die Fälle die ich kenne waren so in etwa in dem Alter wo es passiert ist.

Den Menschen mit Diabetes und Nierenproblemen dürfen auch keine Personen mehr befördern, bei uns im Ort war ein Busfahrer der deswegen die DE/D1E aberkannt bekommen hatte.
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von Merlino72 »

Ja, über das Alter müsste man diskutieren. Ich habe das in meinem Beispiel auf den Fall in meiner Familie bezogen. Zum Glück ist nichts passiert, aber auf einer 5 km geraden Strecke mit zweimal in kleinen nebenstraßen abbiegen nicht mehr nach Hause zu finden, das zeugt schon von einer gewissen fahruntüchtigkeit. Zum Glück ist nichts passiert. Das war mit 83. Heute, mit 91, wird freiwillig nicht mehr gefahren und das Auto verkauft...und das einsichtig seit dem Alter von 87.
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von miezi71 »

Ich möchte meinen Post weiter oben selbst korrigieren.
(Der Gedankenfehler passiert mir leider immer mal wieder.)

Wer also C1 und C1E hat, der verliert mit dem 50. Geburtstag NICHT seine Gültigkeit, also bis 7,5 t.

Berufskraftfahrer müssen bei diesen Klassen aber regelmäßig ihre Nachweise alle 5Jahre bringen.

Alle neuen Führerscheine bekommen jetzt eh nur 15 Jahre Gültigkeit.
Mein Mann ist Jahrgang 66, hat seine Fleppe wegen Unlesbarkeit 2017 getauscht, dessen verliert die Gültigkeit 2032. Er hat aber auch noch die CE bis 12 T drin, obwohl zum Zeitpunkt des Tausches er schon über 50 war.
z€r0
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Re: Führerschein verlängern

Beitrag von z€r0 »

karlos3 hat geschrieben: Fr 21. Jan 2022, 11:55 Den Menschen mit Diabetes und Nierenproblemen dürfen auch keine Personen mehr befördern, bei uns im Ort war ein Busfahrer der deswegen die DE/D1E aberkannt bekommen hatte.
Genau, hier lag die Hürde höher, aber es ist eine noch höherwertigere Fahrerlaubnisklasse mit noch mehr Gefährdungspotential für Unbeteiligte. Um die Routine geht es hierbei nicht. Klar, dass der der mehr fährt, normalerweise mehr Routine hat und besser fährt. Aber die Gesundheit ist hier das entscheidende Kriterium. Durch das Verfahren wird erstmal grob gesiebt wer gesundheitsanfälliger ist und ein Problem wahrscheinlicher sein kann.
Zuletzt geändert von z€r0 am Fr 21. Jan 2022, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.
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