PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

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neanderix
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PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von neanderix »

Hi zusammen,

Ich wollte gerade hier die Formulare "Betreuungsverfügung" und "Vorsorgevollmacht" herunterladen - und muss feststellen, dass nicht geht, weder mit Vivaldi noch mit dem Feuerfuchs.

Links-Klick auf den Link öffnet das Formular direkt im Browser, Rechtsklick und "Ziel speichern unter.." speichert lediglich eine HTML-Datei mit dem Link.
Bei den Broschüren hingegen hat alles so funktioniert, wie es soll, "Ziel speichern unter" hat die Broschüren abgespeichert.

Was ist das los und vorallem: was soll das?!

Edit:
Autsch!
Klick auf den Link im ersten Fenster öffnet ein zweites mit dem Hinweis, man möge sich die Broschüre blafasel-blubb genau durchlesen.
Weiter unten dann der Hiweis, als Link erkennbar "Ich habe den Hinweis gelesen".
Wenn man hier mit der maus drüber geht und dann Rechtsklick + "Ziel speichern unter", dann funktioniert alles, wie es soll.
Muss man aber erstmal drauf kommen.

Wer denkt sich sowas aus?!
mumpel23
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von mumpel23 »

Hallo!

Bei mir funktioniert es.

1. https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads ... nn=6765634
2. Dort auf "Herunterladen"
3. Auf der Folgeseite auf "Ich habe den Hinweis gelesen".

Gruß, René
mumpel23
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von mumpel23 »

neanderix hat geschrieben: So 24. Jul 2022, 21:28Edit:
Man bin ich langsam. ;)
neanderix
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von neanderix »

Die Frage bleibt: wer denkt sich solch eine folge aus? Das kann doch nur ein verqueres von der realen Welt abgehobenes Hirn sein?!
mumpel23
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von mumpel23 »

Der Gesetzgeber denkt sich sowas aus. Datenschutzrechtlich muss doch alles bis ins kleinste Detail aufgezeigt werden.
Incanus
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von Incanus »

neanderix hat geschrieben: So 24. Jul 2022, 21:45 Die Frage bleibt: wer denkt sich solch eine folge aus? Das kann doch nur ein verqueres von der realen Welt abgehobenes Hirn sein?!
Das ist doch der völlig normale Ablauf, auch bei jedem Treiber- oder Bedienungsanleitungs- Download. Man klickt auf Herunterladen, stimmt den anschließend angezeigten Bedingungen zu und lädt es. Meist geht es dann, wenn es ein PDF ist, schon automatisch im Browser auf. Also was soll hier nun so ungewöhnlich sein?
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von karlos3 »

Ich kann den Gesetzgeber da verstehen.
Den dies ist ein Thema bei dem man einiges falsch machen kann, auch wenn man diese Vordrucke benutzt.

Es kann vorkommen das man trotzdem einen Betreuer vorgesetzt bekommt wenn es nicht richtig ausgefüllt ist oder es Zweifel gibt, was genau gemeint ist.

Die Frage gab es bei uns in der Familie auch und nach Rücksprache mit dem Hausarzt, sind wir dann doch zu einem Notar gegangen. Kostet zwar Geld aber man ist auf der sicheren Seite ink. Eintrag in ein Register wo es vermerkt wird.
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von neanderix »

Incanus hat geschrieben: Mo 25. Jul 2022, 10:04 Das ist doch der völlig normale Ablauf, auch bei jedem Treiber- oder Bedienungsanleitungs- Download. Man klickt auf Herunterladen, stimmt den anschließend angezeigten Bedingungen zu und lädt es. Meist geht es dann, wenn es ein PDF ist, schon automatisch im Browser auf. Also was soll hier nun so ungewöhnlich sein?
Nicht so wirklich. wenn ich einen download-Link klicke, dann erwarte ich, dass sofort der download startet -- und nicht irgendwelche andere Bla-Fasel-Blubb Seiten, auf denen ich dann bestätigen muss, dass ich wirklich den download will.
Incanus
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von Incanus »

Dann lebst Du halt in Deiner eigenen und nicht in der realen Welt.
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von neanderix »

Incanus hat geschrieben: Mo 25. Jul 2022, 20:24 Dann lebst Du halt in Deiner eigenen und nicht in der realen Welt.
Falsch. Es funktioniert vielfach, ich behaupte sogar meistens, genau so.

wieso genau sollte 25mal abnicken bevor der Download startet, in Ordnung sein? sowas ist MÜLL!
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von Incanus »

Beruhige Dich mal. Du trittst hier in letzter Zeit auf, wie die Axt im Walde.
Es geht nicht um 25 mal klicken als Gängelung, sondern eine einzige simple Zustimmung zu den Bedingungen des Downloads.
neanderix
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von neanderix »

Nee, es geht darum dass ich bestätigen soll, die Broschüre gelesen zu haben.
Und genau darin sehe ich keinerlei sinn.
mal abgesehen davon, dass ich den Link drücken kann, ohne sie gelesen zu haben. Was wohl auch die Meisten tun werden...
Du trittst hier in letzter Zeit auf, wie die Axt im Walde.
Sorry, nimms nicht persönlich; geht gegen niemanden hier, ich bin nur mit einem wichtigen Teil meiner privaten situation nervlich überfordert...
Nur soviel: Mutter (94) kam heute während meiner Arbeit mit Blaulicht ins KH - Überzucker. Das hatte sich, wenn man dieses Ergebnis kennt, abgezeichnet. wir konnten aber am WE die Symptome nicht wirklich zuordnen und haben einigen dingen zu wenig Beachtung geschenkt... auch solchen, die sich in den letzten 2 wochen abgespielt haben ...
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von z€r0 »

Incanus hat geschrieben: Mo 25. Jul 2022, 20:53 Du trittst hier in letzter Zeit auf, wie die Axt im Walde.
Jetzt wo du es sagst .......
karlos3 hat geschrieben: Mo 25. Jul 2022, 10:53 Die Frage gab es bei uns in der Familie auch und nach Rücksprache mit dem Hausarzt, sind wir dann doch zu einem Notar gegangen. Kostet zwar Geld aber man ist auf der sicheren Seite ink. Eintrag in ein Register wo es vermerkt wird.
Bei einer General- und Vorsorgevollmacht ist amtliche bzw. notarielle Beglaubigung Pflicht. Das kostet dann je nach privatem Vermögen ein paar hundert Euronen.

Die Patientenverfügung hat auch ohne Notar Rechtsgültigkeit. Wurde mir von allen Seiten bestätigt. Habe sie mir vor Jahren auch vom Ministerium heruntergeladen, geringfügig abgeändert, ausgedruckt, unterschrieben und in der Familie verteilt insbesondere auch an den Hausarzt.
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von karlos3 »

@z€r0 Genau so ist es bei uns waren es etwa ~200€ pro Person.

Das mit Patientenverfügung stimmt auch so wie Du es schreibst aber wenn man die "General- und Vorsorgevollmacht" macht ist dies im Normalfall dabei so war es auf jedenfall bei uns.
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von Merlino72 »

z€r0 hat geschrieben: Di 26. Jul 2022, 08:37
karlos3 hat geschrieben: Mo 25. Jul 2022, 10:53 Die Frage gab es bei uns in der Familie auch und nach Rücksprache mit dem Hausarzt, sind wir dann doch zu einem Notar gegangen. Kostet zwar Geld aber man ist auf der sicheren Seite ink. Eintrag in ein Register wo es vermerkt wird.
Bei einer General- und Vorsorgevollmacht ist amtliche bzw. notarielle Beglaubigung Pflicht. Das kostet dann je nach privatem Vermögen ein paar hundert Euronen.
Das ist nur teilweise richtig. Eine Vorsorgevollmacht und eine Generalvollmacht ist in der Regel auch ohne notarielle Form gültig. Es besteht nur die Pflicht zur Schriftform, ansonsten Formlosigkeit. Das bedeutet... handschriftlich oder maschinell ist egal, ob auf DinA4 Blatt oder Klopapierrolle...um es überspitzt zu sagen... das alles spielt keine Rolle. Wichtig, nicht zu vergessen ist aber:
- Wer erteilt die Vollmacht (Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Anschrift (vollständig) sind unabdingbar
- Wer wird als Bevollmächtigter eingesetzt (Name, Geburtsdatum, Anschrift (vollständig)
- Eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers
- Die Unterschrift des Bevollmächtigten (z. B. zwecks Kenntnisnahme) ist nicht zwingend, aber kann durchaus hilfreich sein, wenn es um Streitigkeiten geht.

ABER: Eine Rechtsberatung und die Hilfe eines Notars beim Erstellen der Vollmacht ist sehr zu empfehlen und verhindert in aller Regel, dass die Vollmacht nichtig ist oder anderweitig angreifbar ist.
Sehr gut erklärt wird die Vorsorgevollmacht hier:
https://www.notare-mjo.de/taetigkeitsge ... vollmacht/

Auch eine Generalvollmacht bedarf nicht zwingend einer notariellen Form. Quelle: https://www.anwalt.org/generalvollmacht ... s_moeglich
Soweit ich mich richtig erinnere, ist die notarielle Form der Vollmacht aber unabdingbar, wenn es um Immobiliengeschäfte geht. Will der Bevollmächtigte beispielsweise das Haus des Vollmachtgebers veräußern oder in dessen Namen ein Haus oder ein Grundstück kaufen, so darf er dies nur, wenn die Vollmacht notariell ausgestellt wurde und diese Art von Geschäften explizit in der Vollmacht mit eingeschlossen und erwähnt wurden. Es gibt noch eine paar weitere, weniger bedeutende Unterschiede bzgl. der notariellen Form oder ohne. Daher unbedingt gut beraten lassen. Alleine blickt man da nicht wirklich durch, wenn man nicht Jura studiert hat.

Grundsätzlich sollte man sich über die Unterschiede von Vorsorgevollmacht und Generalsvollmacht im Klaren sein. Ein Generalbevollmächtigter ist im Grunde einem gesetzlich (vom Gericht) bestellten Betreuer (früher "Vormund") gleichzusetzen, aber eben nicht gerichtlich bestellt und aus Kostensicht auch günstiger als der gerichtlich bestellte Betreuer...aber Achtung, es gibt dennoch Unterschiede!
Ein Vorsorgebevollmächtigter darf nur bestimmte Rechtsgeschäfte, meistens auf medizinische Behandlung abzielend, im Namen des Vollmachtgebers durchführen. En generalbevollmächtigter darf ghrundsätzlich alle Rechtsgeschäfte durchführen, und bei notarieller Form, wenn gewünscht, auch Immobiliengeschäfte.
Unterschid Generalvollmacht zu gesetzlichem Vertreter: Letzterer wird gerichtlich bestellt sonald die Geschäftsunfähigkeit (ganz oder teilweise) festgestellt wurde. Das Gericht bestimmt! Wann, wie lange und welche rechtsgeschäfte. Bei einer genralvollmacht besteht dagegen die Freiheit des Vollmachtgebers zu bestimmen, was der Generalbevollmächtigte tun darf und was nicht. Auch kann der Vollmachtgeber die Vollmacht widerrufen (solange Gesachäftsfähigkeit besteht), wenn ihm danach ist.
Eine Vorsorgevollmacht steht alleine oder ist Teil einer Generalvollmacht und nicht anders rum und auch nicht getrennt! Das heißt...eine Generalvollmacht ohne Vorsorgevollmacht ist nicht möglich.
z€r0 hat geschrieben: Di 26. Jul 2022, 08:37 Die Patientenverfügung hat auch ohne Notar Rechtsgültigkeit. Wurde mir von allen Seiten bestätigt. Habe sie mir vor Jahren auch vom Ministerium heruntergeladen, geringfügig abgeändert, ausgedruckt, unterschrieben und in der Familie verteilt insbesondere auch an den Hausarzt.
Das ist richtig. Hinzufügen möchte ich noch, dass es nicht nur sinnvoll ist, die Patientenverfügung auch dem Hausarzt mitzuteilen, sondern, worauf man beim Erteilen der Verfügung hingewiesen wird, diese auch im bundesweiten Zentralregister für Patientenverfügungen einzutragen. Das kjostet nichts, geht online und dauert 2 Minuten. Somit besteht für alle Beteiligten (Hausazt, Facharzt, Krankenhaus, Rettungsdienst, etc.), die Zugriff auf das Register haben die Möglichkeit, sich schnell und unkokmplizieret und rechtssicher darüber zu informieren, ob eine Patientenverfügung vorliegt. Vorsicht vor allem für diejenigen, die die Verfügung erteilen. Das Zentralregister prüft nicht die Rechtmäßigkeit der eingereichten Verfügung und auch nicht, ob die Verfügung inzwischen wieder zurückgenommen wurde. Bedeutet: Wenn ich eine Patientenverfügung erteile (z.B. "Keine Lebensverlängernden Maßnahmen mit Beatmungsmaschine") und es mir Jahre später doch anders überlege, dann darf ich nicht vewrgessen, die damals ans Zentralregister gemeldete Verfügung zu widerrufen und löschen zu lassen!! Die Eintragung ins Register ist nicht Pflicht, jedoch erleichtert sie im Ernstfall allen Beteiligten Klarheit über die gewünschte Situation zu bekommen. Es ist m.M.n. sehr empfehlenswert die Eintragung vorzunehmen....Als ehemaliger Rettungsassistent habe ich es selber am Einsatzort erlebt, dass sich Angehörige über die weiteren Rettungs- und Behandlungsmaßnahmen uneins waren....in so einem Fall gehen die Helfer (nicht nur rettungsdienst, auch Klinik und Arztzpraxen) so vor, als wäre nie eine Verfügung erstellt worden.

Wenn der TO möchte, kann ich die in unserer Familie bestehenden Vollmachten gerne in anonymisierter Form zur Verfügung stellen, damit man sich einen Überblick bzgl. des Inhaltes machen kann. Bei Interesse bitte PN an mich.
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von neanderix »

Heute ist noch so ein Tag mit verflixt kurzer Zündschnur... wenn der doch nur schon rum wäre...
karlos3
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von karlos3 »

@neanderix einfach mal langsam bis zehn zählen hilft da ab und zu in solchen Fällen.

Hoffentlich ist es für Euch noch früh genug dieses alles zu regeln, bevor Deine Mutter gar nicht mehr dazu in der Lage ist, Ich spreche da aus eigener Erfahrung und bin froh das Wir dies schon vor einigen Jahren erledigt haben.
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von neanderix »

karlos3 hat geschrieben: Di 26. Jul 2022, 17:31 @neanderix einfach mal langsam bis zehn zählen hilft da ab und zu in solchen Fällen.

Hoffentlich ist es für Euch noch früh genug dieses alles zu regeln, bevor Deine Mutter gar nicht mehr dazu in der Lage ist, Ich spreche da aus eigener Erfahrung und bin froh das Wir dies schon vor einigen Jahren erledigt haben.
Mein größtes Problem ist, dass wir vor Jahren schon sowohl für Mutter als auch für Vater je eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht erstellt haten. Die finde ich aber nicht mehr. Und mich beschleicht der Verdacht, dass Vatter die Dokumente schon kurz nach der Erstellung und Aushändigung in Ablage P entsorgt hat...
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Re: PDF-Formular lässt sich nicht wirklich herunterladen

Beitrag von Merlino72 »

Das wäre natürlich doof, um es mal so auszudrücken.
Dann werdet ihr um eine neue Verfügung bzw vollmacht nicht herumkommen. Empfehlenswert ist es in der neuen Verfügung die alte Verfügung zu erwähnen und sie für ungültig zu erklären denn wenn sich beide Verfügungen widersprechen dann könnte es zu rechtlichen Konflikten kommen denn die neue Verfügung ersetzt nicht automatisch die alte.
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